Scheidung – und dann?

Wenn zwei Menschen miteinander die Ehe eingehen, versprechen sie sich Treue, Rücksicht, Achtung und Beistand in allen Lebenslagen. Doch über diese moralischen Verpflichtungen hinaus ist die Ehe auch eine rechtlich abgesicherte, verbindliche Form des Zusammenlebens, die eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen nach sich zieht. Scheitert eine Ehe, hat dies weitreichende Folgen. Eine davon ist der Unterhalt. Dabei wird zwischen Ehegattenunterhalt und dem Unterhalt für die gemeinsamen Kinder unterschieden. Zur Klärung oder Festlegung dieser Ansprüche ist ein Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht der richtige und vor allem kompetente Ansprechpartner. Sobald eine Ehe rechtskräftig geschieden ist, erlöschen etwaige Ansprüche auf Unterhalt wegen Getrenntleben.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ehemaliger Ehegatte von seinem geschiedenen Partner weiterhin Unterhalt verlangen. Der Anspruch und die Höhe des Unterhalts richten sich nach dem individuellen Bedarf des Antragstellers. Ein solcher Anspruch ist beispielsweise der Unterhalt wegen Kindesbetreuung. Demnach steht dem Elternteil Unterhalt zu, der nach der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut. Dann gibt es noch den Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen, den ein geschiedener Ehegatte verlangen kann, wenn ihm aus Alters- oder Krankheitsgründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Ein weiterer Anspruch ist der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn ein Partner gleich nach der Scheidung oder nach dem Ende der Erziehungszeit für das gemeinsame Kind keinen angemessenen Arbeitsplatz findet. Weiterhin besteht ein Anspruch auf Unterhalt, wenn eine der beiden Parteien nach der Scheidung zwar einer Erwerbstätigkeit nachgeht, jedoch die Einkünfte nicht ausreichen, um einen angemessenen Unterhaltsbedarf zu decken. In diesem Fall muss der fehlende Betrag vom ehemaligen Partner aufgestockt werden. Im Großraum Essen steht Ihnen die Rechtsanwältin Ute Schniering zur Verfügung, um all diese Fragen zu klären. Stets sachlich hilft Ihnen die Fachanwältin für das Familienrecht, alle Fragen wieder auf eine rationale Ebene zurückzuführen, auch wenn die Gefühle manchmal allzu heiß gelaufen sind.

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