Unwissentliche Steuerhinterziehungen und Selbstanzeigen

Die Steuergesetze sind in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft worden, was zur Folge hat, dass es häufiger als früher zu einer unfreiwilligen Steuerhinterziehung kommt. Denn das Thema Steuern ist so komplex, dass es viele Steuerzahler abschreckt und sie dieses leidige Thema so schnell wie möglich hinter sich bringen wollen. Doch was man alles machen muss, damit juristisch kein Fehler passiert, ist vielen gar nicht klar. Wenn diese Fehler zu einer Verminderung der Steuerschuld führen, ist dies quasi eine Steuerhinterziehung, wobei die unwissentliche als leichtfertige Steuerverkürzung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Doch was passiert, wenn man den Fehler nachträglich als solchen erkennt? Ehrliche Steuerzahler versuchen zum Beispiel diesen Fehler nachträglich zu korrigieren. Das Finanzamt freut sich über solch ehrliche Bürger, sollte man meinen.

Doch belohnt wird der dieser Steuerzahler dafür nicht. Im Gegenteil, die Korrektur kann sogar juristische Folgen haben, im schlechten Fall, sogar höchst unangenehme. Nicht selten wird die Korrektur vom Finanzamt nämlich als Selbstanzeige gewertet. Ist nun aber diese Korrektur auch oder immer noch fehlerhaft oder unvollständig kann auch die Selbstanzeige unwirksam werden und es liegt Steuerhinterziehung vor, die nun auch nicht mehr als leichtfertige Steuerverkürzung betrachtet werden kann. Spätestens jetzt, besser noch vor der Korrektur, sollte sich der Betroffene einen Anwalt nehmen. Denn was hier wie gedeutet und als strafbar gewertet wird ist juristisch oft noch komplizierter als das Steuergesetz selbst. Denn zusätzlich zum Geflecht der Steuergesetze kommt nun noch das Geflecht der Strafgesetzgebung, dass nicht minder umfangreich und für Laien oft schwer verständlich ist. Daher reicht es in solchen Fällen auch nicht, sich einfach an einen Anwalt zu wenden, auch nicht sich „nur“ einen Fachanwalt für Strafrecht zu nehmen oder einen Experten für Steuerrecht, es sollte schon ein Anwalt sein, der sich in beiden komplexen Gebieten zu Hause fühlt, so wie der Anwalt Hildebrand – kanzlei-hildebrandt.de – der sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) ist, was heißt, er kann auf das entsprechende Fachwissen zurückgreifen und kann zusätzlich entsprechend viele Fälle aufweisen, die er selbst auf diesem Gebiet schon betreut, beraten und vor Gericht vertreten hat.

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